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Gericht: M"net muss Telefonkundendaten nicht ausliefern

• 13.09.05 Nach einem heute bekanntgegebenen Urteil des Landgerichts München muss M"net die Daten ihrer Kunden, zu denen auch die NEFkom- und Maxi-Kunden gehören, nicht an die Telefonauskunftsbetreiber wie Telegate AG oder Deutsche Telekom AG herausgeben.

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Telegate hatte mit einer Klage versucht, an Kundendaten für die sogenannte Rückwärtssuche zu gelangen. Anhand der Telefonnummer könnten dann Name und Anschrift des Anschlussinhabers erfragt werden. Telegate hatte die Klage damit begründet, sonst Werbeversprechen ("Hier werden Sie geholfen") nicht erfüllen zu können. Dies sahen die Richter des Landgerichts München völlig anders und wiesen die Klage vollständig zurück.

"Das Landgericht München stellt damit das Recht des Telefonkunden auf Datenschutz und eine geschützte Privatsphäre über das wirtschaftliche Interesse einer Telefonauskunft", erklärte M"net Prokurist und Leiter der Rechtsabteilung Jörn Schoof.


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